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Hybridsitzungen nun rechtlich abgesichert

Hybridsitzungen nun rechtlich abgesichert

2. Oktober 2022 CDU Cronenberg Comments Off

Hinter diesem sperrigen Wort (Hybridsitzungen) versteckt sich eine eher technische Möglichkeit. Spätestens seit Corona kennen wir die Onlinemeetings bei Arbeitgebern und nicht zuletzt auch in der Politik. Leider bieten neue Technologien auch neue Gefahren und setzen eine alltagstaugliche Nutzung voraus.

Die CDU wird noch „digitaler“

Und genau hier hat auch die CDU ihre Erfahrungen machen können und die rechtlichen Voraussetzungen dazu in ihrer Satzung angepaßt.

Bislang war es nur möglich, rechtlich verbindliche Abstimmungen auf Vorstandsebenen der Parteiorgane in Präsenz durchzuführen. Neu ist es jetzt aber, daß die Möglichkeit der Teilnahme an Abstimmungen und Sitzungen auch online angeboten werden muß. So können Sitzungen endlich, wie gewohnt, durchgeführt werden und gleichzeitig Teilnehmer per Onlinetools (z.B. ZOOM etc.) dazugeschaltet werden.

Dies erheblicher Mehrwert vor allem für Ehrenamtliche und viel Reisende Mitglieder. Diese können nun an Sitzungen teilnehmen und auch bei Abstimmungen mitwirken.

Offiziell verkündigt der Landesjustistiar: Ab sofort sind alle Vorstandssitzungen, auch Sitzungen auf Ebene der Stadtbezirksverbände, Vereinigungen und Sonderorganisationen im Regelfall hybrid durchzuführen, d.h. Teilnehmer/innen müssen sich auch per Videokonferenz oder telefonisch zuschalten können.

Diese Möglichkeit werden wir in Cronenberg ab sofort mit anbieten und so auch die lokale Mitarbeit für einen größeren Teilnehmerkreis erweitern. Berufstätige, Hausfrauen und Menschen mit starker Reisetätigkeit können so leichter und aktiv an der Parteiarbeit teilnehmen. „Endlich haben wir ein Werkzeug und eine Basis, mehr Interessierte am politischen Geschehen in Entscheidungsprozesse einzubinden. So ganz ohne Quotenregelung ist hier eine neue Form der Mitarbeit für einen erweiterten Mitarbeiterkreis ermöglicht worden und öffnet die Türen für einen größeren Mitarbeiterkreis der aktiven Politikgestaltung.“ so der Vorsitzende Holger Reich.

Voraussetzungen

Es ist aber nicht notwendig, nun professionelles technisches Gerät hierfür anzuschaffen oder zur Verfügung zu stellen. Es genügt der Einsatz eines Laptops, Tablets oder Smartphones mit entsprechender Videokonferenz-Software. Bild und Ton müssen nicht perfekt sein, es muss nur zweckdienlich sein. Sie können hierbei sicherlich auch auf die während der Corona-Pandemie gewonnenen Praxiserfahrungen zurückgreifen.

Wichtig: Es ist nicht statthaft, die hybride Durchführung von Voranmeldungen abhängig zu machen, also nur dann eine Video-/Telefonkonferenz vorzuhalten, wenn rechtzeitig vorher jemand angekündigt hat, auf diesem Wege teilnehmen zu wollen. Es muss jedem auch spontan und ohne Voranmeldung möglich sein, sich digital oder telefonisch zuzuschalten. Wir halten ab sofort grundsätzlich immer entsprechende Teilnahmemöglichkeiten technisch vor.

Der Vorstand hat im Übrigen aber die Möglichkeit, Ausnahmen von dem Online-Zuschaltrecht zu beschließen, z.B. bei besonders vertraulichen Beratungen oder wenn in einer Sitzung Unterlagen eingesehen werden müssen, die nicht (online) verteilt werden können.

Bei hybriden Sitzungen gelten unter dem Gesichtspunkt der Beschlussfähigkeit auch die zugeschalteten Vorstandsmitglieder als anwesend. Wichtig ist aber: Wer nicht vor Ort anwesend teilnimmt, kann an ggfls. durchzuführenden geheimen Abstimmungen nicht teilnehmen! Sollten also geheime Abstimmungen per Tagesordnung angekündigt sein oder in der Sitzung ein Viertel der Teilnehmer spontan eine geheime Abstimmung verlangen, ist nur den vor Ort Anwesenden eine Teilnahme hieran möglich.

Hierauf sollte vorsorglich bereits in der Einladung hingewiesen werden.

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